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Gesetzesänderung: Neue Widerrufsbelehrung ab April 2008


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Am heutigen Tage wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bungesgesetzblatt verkündet. Die Änderung tritt damit am 01. April 2008 in Kraft. Sie umfasst insbesondere eine Anpassung der bisherigen Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV, die in den letzten Jahren von einigen - teilweise höchstrichterlichen - Gerichten für unwirksam erklärt wurde. Der neue Musterbelehrungstext soll nun Rechtssicherheit bringen.

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